Die GLP empfiehlt die Genehmigung der Rechnung, weist jedoch darauf hin, dass der ausgewiesene Ertragsüberschuss von 11,5 Millionen Franken im Wesentlichen auf buchhalterische Neubewertungen zurückzuführen ist. Für die GLP ist klar: Dies rechtfertigt keine zukünftigen Steuersenkungen.