NEIN zur Einzelinitiative von Hans-Peter Amrein

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NEIN zur Einzelinitiative von Hans-Peter Amrein

Gemäss § 42 des Gemeindegesetzes des Kantons Zürich sind Behördenmitglieder verpflichtet, ihre Interessenbindungen offenzulegen und bei Befangenheit in den Ausstand zu treten. Damit ist der Umgang mit Interessenkonflikten auf kantonaler Ebene klar geregelt.

Die Gemeinde Küsnacht setzt diese Vorgaben konsequent um: Die Interessenbindungen aller Behördenmitglieder werden öffentlich auf der Website zugänglich gemacht. Dadurch ist für die Stimmberechtigten volle Transparenz gewährleistet.

Eine zusätzliche Regelung in der Gemeindeordnung ist daher nicht notwendig. Ein Interessenkonflikt lässt sich zwar nie völlig ausschliessen, doch der Vorstand der GLP ist überzeugt, dass das heutige Vorgehen solche Fälle bereits umfassend und sachgerecht regelt.